Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Geltung dieser AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der ZENO GmbH, Rittershausstr. 15, 53113 Bonn (nachfolgend „ZENO“), die unter der Plattform zenovisibility.ai erbracht werden, gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(2) B2B-Anwendungsbereich

Das Angebot von ZENO richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die Nutzung durch Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen. Durch die Registrierung oder Nutzung der Plattform bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft.

(3) Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Registrierung, Buchung oder Nutzung der Plattform zustande. Mit der Nutzung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB.

(4) Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen ZENO und dem Kunden gehen diesen AGB im Einzelfall vor. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die Textformbestätigung durch ZENO maßgebend.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Plattformbeschreibung

ZENO betreibt unter zenovisibility.ai eine cloudbasierte Softwareplattform zur Analyse, Erstellung und Verwaltung semantischer Sichtbarkeitssysteme für KI-Suchsysteme. Die Plattform umfasst insbesondere:

  • Semantic Authority Systeme – Aufbau und Pflege semantischer Autoritätsstrukturen
  • AI Visibility Monitoring – Überwachung der Sichtbarkeit in KI-gestützten Suchsystemen
  • Prompt- und Citation-Analysen – Analyse von Prompts und Zitierverhalten durch KI-Systeme
  • KI-gestützte Content-Generierung – Automatisierte Erstellung von Inhalten mittels künstlicher Intelligenz
  • CMS-Integrationen – Anbindung an gängige Content-Management-Systeme
  • API- und MCP-Schnittstellen – Programmatische Schnittstellen zur Integration in bestehende Systeme
  • Projekt-, Nutzer- und Mandantenverwaltung – Verwaltung von Projekten, Nutzern und Mandanten

(2) Kein Erfolgsbezug

ZENO schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Sichtbarkeit in KI-Systemen sowie keine bestimmte Platzierung oder Zitierung durch Dritte. Die Leistung von ZENO beschränkt sich auf die Bereitstellung und den Betrieb der Plattform nach Maßgabe dieser AGB und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

(3) Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem vom Kunden gewählten Tarif. ZENO behält sich vor, die Plattform, Funktionen und Leistungen jederzeit weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzustellen, sofern die vertraglich zugesicherten Kernleistungen des jeweiligen Tarifs erhalten bleiben.

§ 3 Einsatz Künstlicher Intelligenz

(1) KI-gestützte Funktionen

Die Plattform zenovisibility.ai bietet KI-gestützte Funktionen zur Generierung von Inhalten, Analysen und Empfehlungen. Diese werden unter anderem durch den externen KI-Provider Abacus.AI, Inc. (201 Mission Street, Suite 2240, San Francisco, CA 94105, USA) bereitgestellt. Es kommt ein Multi-Modell-System mit automatischer Modellauswahl zum Einsatz.

(2) Kennzeichnung und Transparenz

Sämtliche über die KI-Funktionen erzeugten Ergebnisse sind maschinell generiert im Sinne des Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er mit einem KI-System interagiert.

(3) KI-Hinweise

Der Kunde bestätigt, die detaillierten KI-Hinweise unter www.zenovisibility.ai/ki-hinweise zur Kenntnis genommen zu haben. Diese KI-Hinweise sind integraler Bestandteil dieser AGB und regeln insbesondere:

  • Technische Grundlagen und Funktionsweise der KI-Systeme
  • Verbot der Eingabe personenbezogener Daten
  • Haftungsausschlüsse und Verantwortungsbegrenzungen
  • Qualitätskontrolle und technische Einschränkungen

(4) Technische Einschränkungen – Keine Mängel

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-Systeme systemimmanenten Einschränkungen unterliegen, die keinen Mangel darstellen:

  • Halluzinationen: Plausibel klingende, aber faktisch falsche Informationen
  • Bias (Verzerrungen): Durch Trainingsdaten bedingte Verzerrungen
  • Aktualität: Begrenzung auf den Wissensstand zum Trainingszeitpunkt
  • Kontextabhängigkeit: Qualität abhängig von der Eingabequalität

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Nutzungsrecht an erzeugten Inhalten

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den innerhalb der Plattform erzeugten Inhalten für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Das Nutzungsrecht ist auf den im Vertrag vorgesehenen Zweck beschränkt.

(2) Geistiges Eigentum der ZENO GmbH

Die Plattform selbst, ihre Struktur, Funktionen, Prompts, Algorithmen, Datenmodelle und sämtliche Softwarebestandteile bleiben ausschließlich geistiges Eigentum der ZENO GmbH. Dem Kunden werden hieran keine Rechte eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich in Textform anderweitig vereinbart.

(3) Nutzungsrecht nach Vertragsende

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt das Nutzungsrecht an der Plattform. Bereits erzeugte und vom Kunden exportierte Inhalte darf der Kunde weiterhin im Rahmen des ursprünglichen Nutzungszwecks verwenden.

(4) Unzulässige Verwertung

Es ist dem Kunden untersagt, die Plattform, ihre Bestandteile, die zugrunde liegenden Algorithmen, Prompts oder Datenmodelle zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen.

§ 5 API- und MCP-Nutzung

(1) Vertraulichkeit der Zugangsdaten

API-Keys, MCP-Zugangsdaten und sonstige technische Authentifizierungsmittel sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

(2) Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde haftet für jegliche – auch missbräuchliche – Nutzung seiner Zugangsdaten, es sei denn, er weist nach, dass die missbräuchliche Nutzung nicht von ihm zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, ZENO unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Verwendung seiner Zugangsdaten vorliegen.

(3) Technische Zugriffsbegrenzung

ZENO ist berechtigt, Zugriffe auf die API- und MCP-Schnittstellen technisch zu begrenzen (Rate-Limiting), insbesondere zum Schutz der Systemintegrität, zur Gewährleistung einer fairen Nutzung und zur Verhinderung von Missbrauch.

(4) Sperrungsrecht

ZENO kann API- und MCP-Zugänge bei Sicherheitsrisiken, bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder bei Verstößen gegen diese AGB vorübergehend sperren. ZENO wird den Kunden über eine Sperrung unverzüglich informieren und die Gründe darlegen, sofern dem keine gesetzlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.

§ 6 Verfügbarkeit

(1) Bemühensklausel

ZENO bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine jederzeitige Erreichbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht geschuldet, sofern nicht im Rahmen eines individuellen Service Level Agreements (SLA) ausdrücklich vereinbart.

(2) Einschränkungen

Wartungsarbeiten, technische Störungen, Ausfälle bei eingebundenen Drittdiensten oder höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen der Plattformverfügbarkeit führen. ZENO wird geplante Wartungsarbeiten nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten legen und den Kunden rechtzeitig informieren.

(3) Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Netzwerkausfälle oder Ausfälle externer Dienstleister – entbinden ZENO für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht.

§ 7 Multi-Tenant- und Whitelabel-Nutzung

(1) Technischer Betrieb

Soweit der Kunde eigene Mandanten-, Agentur- oder Whitelabel-Instanzen innerhalb der Plattform nutzt, bleibt ZENO ausschließlicher Betreiber der technischen Plattform. Die technische Infrastruktur, Wartung und Weiterentwicklung obliegen allein ZENO.

(2) Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde ist im Rahmen seiner Instanz verantwortlich für:

  • Die Verwaltung und Berechtigungssteuerung seiner Nutzer
  • Die Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere der DSGVO, gegenüber seinen eigenen Nutzern und Endkunden
  • Die Inhalte, die innerhalb seiner Instanz erstellt, verarbeitet oder veröffentlicht werden
  • Die Einhaltung dieser AGB durch seine Nutzer

(3) Freistellung

Der Kunde stellt ZENO von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die aus der Nutzung der Plattform durch die vom Kunden verwalteten Nutzer oder aus Inhalten innerhalb der Instanz des Kunden resultieren. Dies umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungskosten.

(4) Whitelabel-Kennzeichnung

Bei Whitelabel-Nutzung ist der Kunde dafür verantwortlich, die eigene Impressumspflicht, AGB-Bereitstellung und datenschutzrechtliche Informationspflichten gegenüber seinen Endkunden zu erfüllen.

§ 8 Verbot geschützter Daten – Eigenverantwortung

(1) Ausdrückliches Eingabeverbot

Die Eingabe personenbezogener Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO sowie von Geschäftsgeheimnissen und/oder rechtswidrigen Inhalten in die KI-Funktionen dieser Plattform ist ausdrücklich untersagt. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:

  • Namen natürlicher Personen
  • E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Anschriften
  • Kunden- oder Mitarbeiterdaten
  • IP-Adressen, Standortdaten
  • Gesundheitsdaten, biometrische Daten
  • Jegliche Informationen, die direkt oder indirekt einer identifizierbaren natürlichen Person zugeordnet werden können
  • Jegliche Geschäftsgeheimnisse gemäß GeschGehG

(2) Datenübermittlung an Drittanbieter

Eingaben in die KI-Funktionen werden zur Verarbeitung an den externen KI-Provider Abacus AI übermittelt. Dabei erfolgt eine Datenübermittlung an Server des Drittanbieters, die sich auch außerhalb der Europäischen Union befinden können. Durch die Eingabe personenbezogener Daten und/oder Geschäftsgeheimnissen würde ggf. eine (datenschutz-)rechtlich unzulässige Übermittlung an Dritte ausgelöst, für die ausschließlich die eingebende Person bzw. das eingebende Unternehmen verantwortlich ist.

(3) Alleinige Verantwortlichkeit

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für:

  • Die Einhaltung des Verbots gemäß Abs. 1
  • Sämtliche (datenschutz-)rechtlichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlung
  • Die Prüfung aller Eingaben auf geschützter Daten i.S.d. AGB vor Übermittlung

(4) Haftungsausschluss bei Verstoß

Bei Verstoß gegen das Verbot gemäß Abs. 1 übernimmt ZENO keinerlei Haftung für:

  • (Datenschutz-)rechtliche Verstöße, Bußgelder oder Sanktionen
  • Schäden, die aus der unzulässigen Datenverarbeitung resultieren
  • Ansprüche Dritter (insbesondere betroffener Personen oder Aufsichtsbehörden)

(5) Freistellung

Der Kunde stellt ZENO von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die aus der Eingabe personenbezogener Daten in die KI-Funktionen resultieren. Dies umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungskosten.

§ 9 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Keine Garantie für KI-Ergebnisse

KI-generierte Inhalte werden ohne Gewähr bereitgestellt. Insbesondere übernimmt ZENO keine Gewährleistung und keine Haftung für:

  • Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der KI-Ausgaben
  • Eignung der Ergebnisse für einen bestimmten Zweck
  • Fehlerfreiheit der generierten Inhalte
  • Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit des KI-Systems

(2) Keine Beratungsleistung

KI-generierte Empfehlungen, Analysen oder Vorschläge stellen keine professionelle Beratung dar. Sie ersetzen insbesondere nicht:

  • Rechts- oder Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung oder Unternehmensberatung
  • Medizinische, technische oder sonstige Fachberatung

Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, bei Bedarf qualifizierten fachlichen Rat einzuholen.

(3) Eigenverantwortung für Geschäftsentscheidungen

Der Kunde ist allein verantwortlich für:

  • Die kritische Bewertung und Überprüfung aller KI-generierten Ergebnisse
  • Geschäftsentscheidungen, die auf Grundlage von KI-Angaben getroffen werden
  • Die Einhaltung anwendbarer Rechtsvorschriften bei Verwendung der Ergebnisse
  • Sämtliche Folgen, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der KI-Ergebnisse entstehen

(4) Allgemeine Haftungsbegrenzung

a) Die Haftung von ZENO ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

c) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

d) Eine Haftung für die Verfügbarkeit, Leistung, Ergebnisse oder Ausfälle des externen KI-Providers Abacus.AI, Inc. oder sonstiger eingebundener Drittdienste wird nicht übernommen.

(5) KI- und AI-spezifische Haftungsausschlüsse

ZENO haftet insbesondere nicht für:

  • Entscheidungen Dritter, die auf Grundlage KI-generierter Inhalte der Plattform getroffen werden
  • Sichtbarkeitsveränderungen in KI-Systemen, gleich welcher Art und gleich welchen Anbieters
  • Änderungen externer KI-Modelle oder Suchsysteme, die sich auf die Funktionalität oder die Ergebnisse der Plattform auswirken
  • Wirtschaftliche Erwartungen des Kunden, insbesondere hinsichtlich Umsatz, Reichweite, Traffic oder Marktposition
  • Inhalte oder Bewertungen durch KI-Systeme Dritter, auf deren Funktionsweise und Ergebnisse ZENO keinen Einfluss hat

(6) Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für:

  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Haftung wegen Vorsatz
  • Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz)
  • Ansprüche aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie

(7) Haftungshöchstgrenze

Soweit die Haftung von ZENO nicht nach Abs. 6 unbeschränkt besteht, ist die Gesamthaftung von ZENO – gleich aus welchem Rechtsgrund – je Kalenderjahr auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadenauslösenden Ereignis an ZENO gezahlten Nettoentgelte beschränkt.

§ 10 Datenschutz und Drittanbieter

(1) Datenverarbeitung durch KI-Provider

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zur Bereitstellung der KI-Funktionen eine Datenverarbeitung durch den externen Anbieter Abacus.AI, Inc. (USA) erforderlich ist. Dies kann die Übermittlung von Daten in Drittstaaten einschließen.

(2) Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen der KI-Funktionen ist:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), bzw.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Bereitstellung innovativer Services)

(3) Datenschutzerklärung

Details zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten und zu Drittlandübermittlungen sind in der Datenschutzerklärung unter www.zenovisibility.ai/datenschutz geregelt.

(4) Verantwortlichkeit für Eingaben

Für die Rechtmäßigkeit der in die KI-Funktionen eingegebenen Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich (siehe § 8).

§ 11 Pflichten des Kunden

(1) Ordnungsgemäße Nutzung

Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen AGB, den KI-Hinweisen und geltenden Gesetzen zu nutzen.

(2) Unzulässige Nutzung

Untersagt ist insbesondere:

  • Die Eingabe personenbezogener Daten und/oder Geschäftsgeheimnisse in die KI-Funktionen (siehe § 8)
  • Die Nutzung für rechtswidrige Zwecke (siehe § 8)
  • Die Beeinträchtigung der Systemsicherheit oder -verfügbarkeit
  • Die unerlaubte Weitergabe von Zugangsdaten
  • Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung der Plattform (siehe § 4 Abs. 4)

(3) Geheimhaltung von Zugangsdaten

Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten (einschließlich API-Keys und MCP-Zugangsdaten, siehe § 5) verantwortlich. Ein Missbrauch oder Verlust ist ZENO unverzüglich mitzuteilen.

(4) Mitwirkungspflichten

Der Kunde unterstützt ZENO im erforderlichen Umfang bei der Leistungserbringung, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung benötigter Informationen, Daten und Zugänge.

§ 12 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Plattform angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt gemäß der gewählten Zahlungsweise (z. B. monatlich, jährlich im Voraus). Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. ZENO ist berechtigt, bei Zahlungsverzug den Zugang zur Plattform nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung vorübergehend zu sperren.

(4) Preisanpassungen

ZENO ist berechtigt, Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif (z. B. monatlich, jährlich).

(2) Ordentliche Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um den jeweils gleichen Zeitraum.

(3) Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Wesentlichen Vertragsverletzungen, die nach Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden
  • Zahlungsverzug von mehr als dreißig (30) Tagen
  • Verstoß gegen das Verbot der Eingabe personenbezogener Daten (§ 8)
  • Missbrauch der API-/MCP-Schnittstellen (§ 5)

(4) Form

Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

(5) Folgen der Beendigung

Nach Vertragsende wird ZENO den Zugang des Kunden zur Plattform deaktivieren. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten und erzeugten Inhalte vor Vertragsende zu exportieren. ZENO ist berechtigt, Kundendaten nach Ablauf einer Aufbewahrungsfrist von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 14 Änderungen der AGB und KI-Hinweise

(1) Änderungsrecht

ZENO behält sich vor, diese AGB und die KI-Hinweise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere bei:

  • Änderungen der Rechtslage oder höchstrichterlicher Rechtsprechung
  • Anpassungen der technischen Infrastruktur oder des Leistungsumfangs
  • Regulatorischen Anforderungen (insbesondere aus der KI-Verordnung (EU) 2024/1689)

§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen ZENO und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand

Es wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Verwaltungssitz der ZENO GmbH vereinbart.

§ 16 Salvatorische Klausel

(1) Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) Ersetzung

An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt die jeweilige gesetzliche Regelung. Sofern eine solche nicht besteht oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.